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Eine Frau sitzt vor dem Laptop und hat die Hände besorgt vor ihrem Mund verschränkt.

Kann ich mit einem Kredit Betreibungen bezahlen?

Diese Frage wird leider sehr häufig gestellt – und die Antwort lautet klar: Nein. In der Schweiz ist es grundsätzlich nicht möglich, einen Kredit zu erhalten, solange offene Betreibungen bestehen.

Warum keine Bank in der Schweiz bei Betreibungen Kredite vergibt

Bei jeder Kreditvergabe prüft die Bank den aktuellen Betreibungsauszug. Sind dort offene, also nicht bezahlte Betreibungen vorhanden, lehnt jede seriöse Bank den Kreditantrag ab – unabhängig von Einkommen oder Beschäftigung.

Das gilt sowohl für klassische Privatkredite wie auch für Konsumkredite. Ein Kredit mit Betreibungen ist deshalb in der Schweiz nicht erlaubt.

Was steht im Betreibungsauszug?

Der Betreibungsauszug enthält wichtige Einträge, die die Bonität beeinflussen:

  • Offene Betreibungen: Nicht beglichene Forderungen; diese führen automatisch zur Kreditablehnung
  • Lohnpfändungen: Werden von Banken als sehr negatives Signal gewertet
  • Verlustscheine: Zeigen, dass Forderungen nicht vollständig beglichen werden konnten

Solche Einträge führen zu einer Kreditsperre:

  • 2 Jahre nach Bezahlung bei Lohnpfändungen
  • 5 Jahre nach Bezahlung bei Verlustscheinen

Erst nach Ablauf dieser Sperrfristen kann wieder ein Kreditgesuch erfolgreich geprüft werden.

Warum „Kredit trotz Betreibung“ ein Warnsignal ist

Im Internet finden sich viele Angebote, die mit „Kredit trotz Betreibung“ werben. Wir warnen ausdrücklich vor solchen unseriösen Kreditvermittlern. Kein offizieller Kreditanbieter in der Schweiz vergibt Kredite, wenn Betreibungen offen sind. Solche Versprechen sind in der Regel irreführend und zielen darauf ab, verzweifelte Konsumenten auszunutzen.

Achten Sie darauf:

Mit einem bereinigten Betreibungsauszug verbessern Sie Ihr Kreditprofil erheblich und kommen einer Kreditzusage einen grossen Schritt näher.

Was Sie stattdessen tun können

Solange Betreibungen bestehen, müssen diese selbst beglichen werden. Unter Umständen können Verwandte, Bekannte oder der Arbeitgeber helfen, indem sie ein privates Darlehen gewähren.

Unser Tipp:
  • Bezahlen Sie offene Rechnungen möglichst rasch.
  • Lassen Sie sich einen aktuellen Betreibungsauszug beim Betreibungsamt ausstellen.
  • Klären Sie ungerechtfertigte Einträge direkt mit den Gläubigern – eine Löschung ist oft möglich.
  • Erst wenn Ihr Betreibungsauszug sauber ist, stehen die Chancen auf einen Kredit wieder gut.

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