Das Wichtigste in Kürze
- Kein Kredit bei laufenden Pfändungen
- Kein Kredit bei offenen Verlustscheinen
- Kredit erst 4–5 Jahre nach Bezahlung aller Forderungen wieder möglich
Kein Kredit bei laufenden Pfändungen und offenen Verlustscheinen
Bei jedem Kreditentscheid prüfen Banken zwei Dinge:
- Kreditfähigkeit: Kann der Kunde die monatliche Rate bezahlen?
- Kreditwürdigkeit: Wird der Kunde die Rate auch wirklich bezahlen?
Eine Pfändung oder ein Verlustschein signalisiert den Banken, dass in der Vergangenheit erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bestanden. Das sind für die Risikoabteilungen klare Warnzeichen, denn sie deuten auf ein erhöhtes Risiko hin, dass Raten nicht zuverlässig bezahlt werden.
Daher gilt: Wer eine laufende Lohnpfändung oder offene Verlustscheine im Betreibungsregister hat, erhält keinen Kredit in der Schweiz.